Einreise Tschechische Republik mit Hund

Einreise Tschechische Republik mit Hund

Die Tschechische Republik bietet, neben einem ganzjährig angenehmen Klima ohne zu heiße Sommer oder zu kalte Winter, eine abwechslungsreiche Landschaft, historische Sehenswürdigkeiten und vor allem eine der ältesten Städte Europas – Prag – viel für Dich und Deinen Hund. Für die Einreise und deinen Aufenthalt musst du jedoch ein paar Dinge beachten:

Welche Papiere benötigst Du für Deinen Hund?

Zur Einreise in die Tschechische Republik benötigst Du für Deinen Hund den EU-Heimtierausweis („blauer Pass“). In diesem müssen sämtliche Angaben über Dich und Deinen Hund enthalten sein. Dazu zählen nicht nur die durchgeführten Impfungen, sondern auch die Kennzeichnungsnummer Deines Hundes via Microchip oder Tätowierung.

Eine gut lesbare Tätowierung als eindeutige Kennzeichnung wird für Hunde akzeptiert, die vor Juli 2011 tätowiert wurden. Für Hunde, die ab Juli 2011 geboren sind, ist eine Kennzeichnung mittels elektronischem Microchip verpflichtend.

Welche Impfungen braucht Dein Hund?

Dein Hund benötigt eine gültige Tollwutimpfung. Diese muss mindestens 21 Tage alt sein und darf maximal ein Jahr zurück liegen.

Da Welpen erst mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden können, ist es verboten, sie vorher einreisen zu lassen, da der Impfstoff 21 Tage benötigt um seine volle Wirkung zu entfalten.  

Brauchst Du Leine und Maulkorb?

An öffentlichen Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln herrscht in der Tschechischen Republik Leinenzwang.

In manchen Regionen herrscht darüber hinaus – vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln – noch eine Maulkorbpflicht. Diese Vorschriften werden allerdings von den Gemeinden selbst bestimmt.

Gibt es für die Einfuhr verbotene Rassen?

In die Tschechische Republik darfst Du mit allen Hunderassen einreisen. Eine Liste mit für die Einfuhr verbotenen Rassen oder Rassen, für die besondere Vorschriften gelten, gibt es nicht.

Mit wie vielen Hunden darfst Du einreisen?

Die Anzahl der Hunde, mit denen Du einreisen darfst beschränkt sich auf fünf.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Auch wenn es für die Einreise in die Tschechische Republik keine Pflicht ist, empfiehlt es sich trotzdem, falls nicht schon vorhanden, einen Tierhalterhaftpflichtversicherung („Hundehaftpflichtversicherung“) abzuschließen. Achte dabei unbedingt darauf, dass Dein Hund auch im Ausland versichert ist. Wenn möglich, führe eine Kopie der Versicherungspolice als Nachweis für alle Fälle mit Dir.

Des Weiteren ist es sinnvoll sowohl eine kleine Reiseapotheke mit Dir zu führen, damit mögliche kleine Verletzungen vor Ort direkt versorgt werden können. Außerdem empfiehlt es sich, wenn Du Deinen Hund vor Zecken und anderen Parasiten durch entsprechende Präparate (Halsbänder, Spot-On, etc.) schützt.  

9. Juni 2019 / by / in
Comments

Comments are closed here.