Einreise mit Hund Frankreich

Einreise mit Hund Frankreich

Ob Urlaub am Mittelmeer oder am Atlantik, in der Bretagne, der Normandie oder der Provence, ländlich oder städtisch – Frankreich hat einiges zu bieten. Bei der Einreise mit Deinem Hund musst du jedoch einiges beachten.

Welche Papiere und Impfungen benötigst Du für Deinen Hund?

Um in Frankreich einzureisen benötigst Du den EU-Heimtierausweis. In diesem müssen sämtliche Impfungen, vor allem eine gültige und mindestens 21 Tage alte Tollwutimpfung, sowie Angaben zu Dir als Halter und zu Deinem Hund enthalten sein. Außerdem muss der Ausweis mittels vermerkter Mikrochip-Nummer eindeutig Deinem Hund zuzuweisen sein.

Eine Tätowierung, die vor Juli 2011 vorgenommen wurde, wird auch akzeptiert, solange diese noch zweifelsfrei lesbar ist.

Gibt es für die Einfuhr verbotene Rassen?

Frankreich unterscheidet Rassen, die für die Einfuhr verboten sind, in zwei Kategorien.

Zur Kategorie 1) gehören Hunde der Rassen Amerikanischer Stafford Terrier, Amerikanischer Pitbull Terrier, Mastiff und Tosa, die kein Stammbuch aufweisen können. Hunden der Kategorie 1) ist es verboten nach Frankreich einzureisen. Somit sind auch kategorisch alle Mischlinge aus einer oder mehreren der genannten Rassen verboten, da diese über keinen Stammbaum verfügen können.

Zur Kategorie 2) gehören der Rottweiler und alle Rassen der Kategorie 1), die ein Stammbuch besitzen. Hunden, die zur Kategorie 2) gehören, ist eine Einreise unter bestimmten Vorgaben gestattet:

Als Führer des Hundes musst Du mindestens 18 Jahre alt sein und darfst keine Vorstrafen besitzen. Du musst eine Haftpflichtversicherung für Deinen Hund nachweisen, die eventuelle Schäden, die durch Deinen Hund entstehen könnten, abdeckt. Zudem benötigst Du eine Besitzgenehmigung für Deinen Hund an Deinem Wohnsitz.

Dein Hund benötigt außerdem ein Stammbuch, das im Zweifel von einem vereidigten Übersetzer – oder amtlich beglaubigt – in der französischen Sprache verfasst ist.

Dein Hund muss zudem immer mit Leine und Maulkorb gesichert werden und ist in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Plätzen (Parks, Gärten, Gebäude) verboten.

Sollte Dein Hund optische Ähnlichkeiten mit einem Hund der Kategorie 2) haben, ist es sinnvoll, eine Bescheinigung über die tatsächliche Rasse(n) mit dir zu führen, da anderenfalls, bei Zweifeln der Behörden, strafrechtliche Konsequenzen und/oder eine Beschlagnahmung Deines Hundes drohen.

Brauchst Du Leine und Maulkorb?

In den öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Plätzen besteht für alle Hunde eine generelle Leinenpflicht. Für große Hunde wird zudem ein Maulkorb empfohlen.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

In der Hauptsaison sind Hunde an den meisten Stränden in Frankreich verboten. Da die Regelungen aber von Ort zu Ort unterschiedlich sind und die lokale Strandwacht selbst entscheidet, macht es Sinn, wenn Du Dich vor Ort über die Mitnahmemöglichkeiten informierst.

Wenn du planst, Dich mit Deinem Hund viel in der Natur aufzuhalten ist es gut, wenn er vor Zecken geschützt ist.

Auch wenn Dein Hund keiner der oben genannten Kategorien angehört, ist es trotzdem empfehlenswert, wenn Du eine Hundehalterhaftpflichtversicherung, die auch Schäden an Mietobjekten und Schäden im Ausland abdeckt, abschließt.

Mit wie vielen Hunden darfst Du einreisen?

Du darfst mit fünf Hunden einreisen.

5. Mai 2019 / by / in
Comments

Comments are closed here.