Einreise Finnland mit Hund

Einreise Finnland mit Hund

Seltene Tierarten, mehr als 80% Waldfläche, faszinierende Polarlichter und vieles mehr hat Finnland für Dich und Deinen Hund als Reiseziel zu bieten. Bei der Einreise mit Hund gibt es jedoch einiges zu beachten:

Welche Papiere, Impfungen und Behandlungen benötigt Dein Hund zur Einreise?

Um in Finnland mit Deinem Hund einreisen zu dürfen musst Du ihn gegen Tollwut impfen lassen. Die Impfung muss mindestens 21 Tage alt sein und nach der Kennzeichnung durch Mikrochip oder Tätowierung erfolgt sein.

Neben der Tollwutimpfung muss Dein Hund außerdem gegen den Fuchsbandwurm (Echinokokkose, Echinococcis multilocularis) mit einem anerkannten Präparat (Praziquantel oder Epsiprantel) unter Aufsicht eines Tierarztes behandelt worden sein. Die Behandlung muss 120-24 Stunden vor der Einreise erfolgt und im Pass durch einen Tierarzt – mit Datum und Uhrzeit der Behandlung – eingetragen sein.

Solltest Du Dich länger als 28 Tage in Finnland aufhalten wollen, musst Du die Behandlung gegen den Fuchsbandwurm erneut vor Ort durchführen lassen.

Alle diese notwendigen Untersuchungen und Impfungen müssen in dem Pass Deines Hundes, bzw. in einem Veterinärzertifikat, eingetragen sein. Ebenso die eindeutige Identifikationsnummer durch den Mikrochip oder der Tätowierung (Diese wird akzeptiert, wenn sie bis einschließlich 03.07.2011 erfolgt ist und noch gut lesbar ist.), der Name und die besonderen Merkmale Deines Hundes sowie Dein Name und Deine Adresse.

Gibt es verbotene Rassen für die Einreise in Finnland?

Es gibt keine für die Einreise verbotenen Rassen.

Solltest du allerdings über ein weiteres Durchreiseland nach Finnland einreise, beachte unbedingt die jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Länder.

Gibt es eine Anleinpflicht und sonstige Verpflichtungen?

In Finnland herrscht eine generelle Leinenpflicht. Eine Maulkorbpflicht gibt es prinzipiell nicht, es wäre dennoch sicherer vorsichtshalber einen mit Dir zu führen, auch wenn Du ihn während Deines Aufenthaltes nicht nutzen musst.

In größeren Städten gibt es Hundefreilaufgebiete, die vollständig eingezäunt sind. In diesen kann Dein Hund nach Herzenslust spielen und sich austoben.

An vielen Badestränden ist es verboten, Deinen Hund mit zu nehmen.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Auch wenn es für die Einreise in Finnland keine Pflicht ist, empfiehlt es sich trotzdem, falls nicht schon vorhanden, einen Tierhalterhaftpflichtversicherung („Hundehaftpflichtversicherung“) abzuschließen. Achte dabei unbedingt darauf, dass Dein Hund auch im Ausland versichert ist. Wenn möglich, führe eine Kopie der Versicherungspolice als Nachweis für alle Fälle mit Dir.

Es kann immer mal vorkommen, dass Dein Vierbeiner einen Schaden verursacht und dann ist es nicht nur kostengünstiger für Dich, wenn du eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hast, sondern sie erspart dir auch viele Nerven, wenn es darum geht, dass Du Dich mit den Begebenheiten, den Gesetzen und der möglichen Fremdsprache auseinandersetzen musst.

Außerdem ist es sinnvoll, wenn Du Deinen Hund durch entsprechende Präparate (Spot-On-Präparate, Halsbänder, etc.) gegen Zecken und anderes Ungeziefer schützt. Auch eine kleine Reiseapotheke für eventuelle kleine Verletzungen oder andere kurzweilige Erkrankungen solltest Du nicht für Deine Reise mit Deinem Hund vergessen.

8. Juli 2019 / by / in
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