Welche Papiere benötigst Du für Deinen Hund?
Zur Einreise nach Italien benötigst Dein Hund den EU-Heimtierausweis („blauer Pass“). In diesem müssen Angaben zu Dir und Deinem Hund enthalten sein. Außerdem müssen Informationen zur Art der Kennzeichnung Deines Hundes und die entsprechende Nummer im Heimtierausweis vermerkt sein.
Für Hunde, die ab Juli 2011 geboren sind, ist eine Kennzeichnung mittels elektronischem Microchip verpflichtend. Eine noch gut lesbare Tätowierung als eindeutige Kennzeichnung wird für Hunde akzeptiert, die vor Juli 2011 tätowiert wurden.
In dem Heimtierausweis müssen darüber hinaus auch sämtliche Impfungen und Auffrischungsimpfungen vermerkt sein.
Welche Impfungen braucht Dein Hund?
Dein Hund benötigt eine mindestens 21 Tage alte Tollwutimpfung.
Da die Tollwutimpfung mindestens 21 Tage alt sei muss, ist es Dir nicht erlaubt mit Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, einzureisen, da diese erstmals im Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden können und dann die 21 Tage Wartezeit verstreichen müssen, bevor der Impfstoff seine volle Wirksamkeit erreicht hat.
Neben der Tollwutimpfung ist es auch empfehlenswert, Deinen Hund gegen die typischen Mittelmeerkrankheiten (Herzwürmer, Leishmaniose, Babesiose, etc.) impfen zu lassen. Dein Tierarzt kann Dich dazu am besten beraten.
Brauchst Du Leine und Maulkorb?
In öffentlichen Bereichen herrscht in Italien Leinenzwang. Die Leine darf dabei maximal 1,5 Meter lang sein.
In manchen Regionen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht zudem eine Maulkorbpflicht, auf die Du, sollte Dein Hund keinen Maulkorb tragen, hingewiesen wirst. Es ist daher ratsam, wenn Du immer einen Maulkorb bei Dir hast, so dass du ihn im Zweifel Deinem Hund anlegen kannst.
Gibt es für die Einfuhr verbotene Rassen?
Es gibt keine für die Einfuhr verbotenen Rassen. Solltest Du allerdings mit dem Kfz anreisen, beachte unbedingt die Bestimmungen zur Einreise für die Länder, die Du auf deiner Reise nach Italien durchqueren musst.
Mit wie vielen Hunden darfst Du einreisen?
Die Anzahl der Hunde, mit denen Du einreisen darfst beschränkt sich auf fünf Tiere pro Person.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Auch wenn es für die Einreise in Italien keine Pflicht ist, empfiehlt es sich trotzdem, falls nicht schon vorhanden, einen Tierhalterhaftpflichtversicherung („Hundehaftpflichtversicherung“) abzuschließen. Achte dabei unbedingt darauf, dass sowohl Mietschäden, als auch Schäden im Ausland mit abgedeckt sind.
Außerdem ist es ratsam, wenn Du Deinen Hund vor Ungeziefer wie Zecken, Flöhen oder auch der Sandmücke, durch entsprechende Präparate (Halsbänder, Spon-On, etc.) schützt. Dein Tierarzt kann Dich hierzu am besten beraten.
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