Einreise Litauen mit Hund

Einreise Litauen mit Hund

Malerische Dünen der Kurischen Nehrung, das Renaissanceflair der Hauptstadt Vilnius, die historische Burg von Trakai und noch vieles mehr gibt es in Litauen, dem südlichsten der drei Baltikumsstaaten für Dich und Deinen Hund zu entdecken. Bei der Einreise gibt es jedoch einiges, was Du mit Hund beachten musst.

Welche Papiere benötigst Du für Deinen Hund?

Um nach Litauen einreisen zu dürfen, benötigt Dein Hund eine aktuelle Tollwutimpfung, diese muss mindestens 21 Tage alt sein. Außerdem muss Dein Hund mittels Microchip, bzw. Tätowierung, wenn Dein Hund vor Juli 2011 tätowiert wurde und die Tätowierung noch eindeutig lesbar ist, gekennzeichnet sein.

Die erfolgten Impfungen und die Kennnummer, sowie allgemeine Daten zu Dir und Deinem Hund müssen in dem EU-Heimtierausweis notiert sein.

Da die Tollwutimpfung mindestens 21 Tage alt sein muss, darfst Du mit Welpen, die noch keine 15 Wochen alt sind, nur in Litauen einreisen, wenn Du eine „Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung“ von Deinem Tierarzt vorlegen kannst, die besagt, dass Dein Welpe bisher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde und die Impfung bereits erhalten hat.

Eine andere Möglichkeit wäre, wenn Dein Welpe von seiner Mutterhündin begleitet wird, die über eine aktuelle Tollwutimpfung verfügt.

Gibt es für die Einfuhr verbotene Rassen?

Es gibt keine für die Einfuhr verbotenen Rassen für den Urlaub.

Brauchst Du Leine und Maulkorb?

Die Regelungen für Maulkorb und Leinenzwang regeln die einzelnen Gemeinden selbstständig.

Es ist daher ratsam, wenn Du einen Maulkorb zumindest immer bei Dir hast, so dass du ihn auf Aufforderung Deinem Hund anlegen kannst.

Mit wie vielen Hunden darfst Du einreisen?

Nach Litauen darfst Du mit fünf Hunden einreisen.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Solltest Du planen mit Deinem Hund viel in der freien Natur unterwegs zu sein, ist es empfehlenswert, ihn gegen Zecken und anderes Ungeziefer durch entsprechende Mittel (Halsbänder, Spot-On-Präparate, etc.) zu schützen.

Neben einem Schutz gegen Zecken ist auch das Mitführen einer Reiseapotheke, vor allem zur Versorgung von kleinen Verletzungen oder zur Behandlung von allgemeinem Unwohlsein auf Grund der Anreise, sinnvoll.  

Auch, wenn es keine Pflicht ist, so ist es auf alle Fälle empfehlenswert eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, damit, falls Dein Hund einen Schaden verursachen sollte, Du den Schaden nicht selbst ersetzen musst, falls er etwas größer ausfällt  und damit Du die bis zur Begleichung des Schadens anfallende Korrespondenz mit dem Geschädigten nicht selbst führen musst. So sparst Du nicht nur Zeit, sondern vor allem im Zweifel auch viel Geld.

Achte bei Abschluss der Tierhalterhaftpflichtversicherung unbedingt darauf, dass sowohl Mietschäden, als auch etwaige Vorfälle im Ausland mitversichert sind.

Als Nachweis ist es empfehlenswert, die Police in Kopie mit Dir zu führen.

8. Juli 2019 / by / in
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