Welche Papiere benötigst Du für Deinen Hund?
Um nach Bosnien und Herzegowina einreisen zu dürfen benötigt Dein Hund einen EU-Heimtierausweis („blauer Pass“). In diesem müssen alle notwendigen Angaben über Dich als Hundehalter und über Deinen Hund selbst vermerkt sein.
Zur eindeutigen Identifikation Deines Hundes muss dieser mittels Microchip gekennzeichnet sein. Sollte Dein Hund vor Juli 2011 tätowiert worden sein, und seine Tätowierung noch eindeutig lesbar sein, ist diese für die Einreise ausreichend. Nach dem 03.07.2011 ist allerdings eine Kennzeichnung mittels Microchip verpflichtend. Die Identifikationsnummer muss in dem EU-Heimtierausweis vermerkt sein.
Weiterhin muss Dein Hund zur Einreise nach Bosnien und Herzegowina auch gegen Tollwut und Staupe geimpft sein. Die Tollwutimpfung muss dabei mindestens 21 Tage und darf maximal 6 Monate alt sein. Die Staupeimpfung muss mindestens 15 Tage alt sein.
Einen Welpen darfst Du erst einführen, wenn er beide Impfungen erhalten hat und die Karenzzeit bis zur aktiven Wirkung des Impfstoffes verstrichen ist.
Neben dem EU-Heimtierausweis, sowie allen erforderlichen Dokumentationen über Kennzeichnung und Impfungen, benötigt Dein Hund außerdem noch ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das maximal 10 Tage alt ist, um nach Bosnien und Herzegowina einreisen zu dürfen.
Gibt es für die Einfuhr verbotene Rassen?
Es gibt keine für die Einfuhr verbotenen Rassen für den Urlaub.
Brauchst Du Leine und Maulkorb?
Eine generelle Maulkorb- und Leinenpflicht gibt es nicht. Es ist allerdings ratsam, einen Maulkorb mit Dir zu führen, damit Du ihn auf Verlangen Deinem Hund anlegen kannst. Außerdem solltest Du Deinen Hund auch Sicherheitsgründen nur frei laufen lassen, wenn Du ihn auch im Freilauf jederzeit kontrollieren und abrufen kannst.
Mit wie vielen Hunden darfst Du einreisen?
Du darfst mit maximal fünf Hunden einreisen.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Auch, wenn es keine Pflicht ist, so ist es auf alle Fälle empfehlenswert eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, damit, falls Dein Hund einen Schaden verursachen sollte, Du den Schaden nicht selbst ersetzen musst, falls er etwas größer ausfällt und damit Du die bis zur Begleichung des Schadens anfallende Korrespondenz mit dem Geschädigten nicht selbst führen musst. So sparst Du nicht nur Zeit, sondern vor allem im Zweifel auch viel Geld.
Achte bei Abschluss der Tierhalterhaftpflichtversicherung unbedingt darauf, dass sowohl Mietschäden, als auch etwaige Vorfälle im Ausland mitversichert sind.
Als Nachweis ist es empfehlenswert, die Police in Kopie mit Dir zu führen.
Solltest Du planen mit Deinem Hund viel in der freien Natur unterwegs zu sein, ist es empfehlenswert, ihn gegen Zecken und anderes Ungeziefer durch entsprechende Mittel (Halsbänder, Spot-On-Präparate, etc.) zu schützen.
Neben einem Schutz gegen Zecken ist auch das Mitführen einer Reiseapotheke, vor allem zur Versorgung von kleinen Verletzungen oder zur Behandlung von allgemeinem Unwohlsein auf Grund der Anreise, sinnvoll.
Comments are closed here.