Einreise Schweiz mit Hund

Einreise Schweiz mit Hund

Denkt man an die Schweiz, denkt man an wunderschöne Bergwiesen, Gipfel und Täler, Berg- und Badeseen, zauberhafte Ortschaften und eine einzigartige kulturelle Vielfalt, die Dich und Deinen Hund das ganze Jahr über dazu einladen entdeckt zu werden.

Bei der Einreise mit Deinem Hund in die Schweiz musst Du jedoch auf einiges achten.

Welche Impfungen und Papiere benötigst Du?

Dein Hund muss gegen Tollwut geimpft sein, um in die Schweiz einreisen zu dürfen. Die Impfung muss, damit sie wirksam ist, mindestens 21 Tage alt sein.

Für Welpen gibt es allerdings Ausnahmeregelungen:

Welpen, die noch keine Tollwutimpfung erhalten haben, da diese erst in der 12. Lebenswoche verabreicht werden darf, müssen von ihrem Muttertier, welches einen entsprechenden Impfschutz aufweist, begleitet werden.

Ist die Impfung erfolgt, aber die Karenzzeit von 21 Tagen noch nicht abgelaufen, benötigst Du für Deinen Welpen eine Erklärung eines behördlich zugelassenen Tierarztes, dass Dein Welpe bis dahin nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwutbedenklichkeitsbescheinigung). Kannst Du diese nicht erhalten, ist es auch möglich – wie bei Welpen, die noch nicht geimpft werden konnten – mit dem Muttertier als Begleitung einzureisen, sofern sie einen aktuellen Impfschutz hat.

Neben der vorgeschriebenen Tollwutimpfung muss Dein Hund auch mittels Microchip gekennzeichnet sein. Es empfiehlt sich vor Reiseantritt die Funktionalität des Chips bei Deinem Tierarzt überprüfen zu lassen.

Sollte dein Hund bis zum 03.07.2011 mit einer Tätowierung gekennzeichnet worden sein, ist diese ausreichend zur Identifikation, sofern sie noch gut lesbar ist.

Sämtliche Angaben über die erfolgten Impfungen, die Kennzeichnungsnummer Deines Hundes, allgemeine Angaben zu Deinem Hund und auch über Dich müssen in dem EU-Heimtierausweis dokumentiert sein. Diesen musst Du zwingend mit Dir führen.

Gibt es für die Einfuhr verbotene Rassen?

In der Schweiz regeln sämtliche Kantone ihre Hundegesetze selbst.

Erkundige Dich also am besten bei den entsprechenden Kantonen, die Du besuchen möchtest, ob es gesonderte Regelungen für bestimmte Rassen gibt. (Achtung: In manchen Kantonen gelten auch Rhodesian Ridgeback, Deutscher und Belgischer Schäferhund als „bewilligungspflichtig“!)

Kupierte Hunde dürfen generell nur für kurze Aufenthalte in der Schweiz einreisen. Sie müssen bei Einreise beim Zollamt angemeldet werden und Du musst eine Kaution hinterlegen, die du erst bei Ausreise aus der Schweiz wieder zurückerhältst. Hierbei ist es nicht notwendig bei der gleichen Zollbehörde ein- und auszureisen.

Brauchst Du Leine und Maulkorb?

Die Regelungen zur Leinen- und Maulkorbpflicht regeln die einzelnen Kantone in der Schweiz auch selbst. Es ist also sinnvoll, wenn Du Dich vorher bei den entsprechenden Kantonen erkundigst.

Während der Brut- und Setzzeit (Anfang April bis Ende Juli) gilt jedoch überall generelle Leinenpflicht. Davon ausgenommen sind nur ausgewiesene Freilaufflächen.

Mit wie vielen Hunden darfst Du einreisen?

Du darfst mit maximal fünf Hunden gleichzeitig einreisen.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Auch wenn es nicht verpflichtend ist, ist es dennoch sinnvoll eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, die zum einen Mietschäden in Hotels und zum anderen Auslandsaufenthalte mit abdeckt.

Als Nachweis ist es empfehlenswert, die Police in Kopie mit Dir zu führen.

Solltest Du viel durch die Natur wandern, macht es außerdem Sinn, Deinen Hund vor Floh- und Zeckenbefall durch entsprechende Mittel (Halsbänder, Spot‑On-Präparate, etc.) zu schützen.

31. März 2019 / by / in
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