Einreise Dänemark mit Hund

Einreise Dänemark mit Hund

Kilometerlange Sandstrände, Fjorde, Wattenmeer, Seelandschaften, Wälder, Felsenküsten – die Naturerlebnisse in Dänemark sind abwechslungsreich. Du musst vor der Einreise jedoch einiges beachten.

Welche Papiere benötigst Du für Deinen Hund?

Für die Einreise nach Dänemark benötigst Du den EU-Heimtierausweis („blauer Pass“). In diesem müssen die Beschreibung Deines Hundes, Dein Name sowie Deine Anschrift und durch einen Tierarzt Eintragungen über erfolgte Impfungen und die Kennzeichnungsnummer des Microchips oder der Tätowierung, falls dein Hund vor Juni 2011 tätowiert wurde, enthalten sein.

Welche Impfungen braucht Dein Hund?

Für die Einreise verpflichtend ist ein für die Dauer des Aufenthaltes gültiger Tollwutimpfschutz. Dieser muss mindestens 21 Tage alt sein. Aus diesem Grund ist es auch Welpen unter 15 Wochen nicht gestattet nach Dänemark einzureisen, da die Tollwutimpfung erst mit 12 Wochen erfolgen kann und dann 21 Tage bis zum aktiven Schutz abgewartet werden müssen.

Hundegesetz in Dänemark und die damit verbundenen Vorschriften

Auch wenn Dänemark das Hundegesetz 2014 gelockert hat, gibt es derzeit noch 13 für die Einfuhr verbotene Rassen und deren Kreuzungen. Dies sind Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Stafford Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer, Südrussischer und Kaukasischer Owtscharka, Tornjak und Sarplaninac.

Wenn Dein Hund einer dieser Rassen angehört oder eine Mischung daraus ist, darfst Du nur mit ihm einreisen, wenn Du ihn bereits vor dem 17.03.2010 angeschafft hast. Dein Hund muss dann immer mit einer maximal zwei Meter langen Leine und mit einem Maulkorb gesichert sein.  

Ein Verstoß gegen die Einreisebestimmungen für verbotene Rassen kann zu einem Bußgeld, einer Haftstrafe oder zur Euthanasie des Hundes führen.

Es ist daher also ratsam, dass Du Dokumente (Stammbaum oder andere Zuchtpapiere) über die Rasse Deines Hundes mit Dir führst, auch wenn Dein Hund einer der verbotenen Rassen ähnelt. Oftmals reicht aber ein offizieller Vermerk im EU-Heimtierausweis, aus dem hervor geht, dass es sich um eine „ungefährliche Rasse“ handelt. Dein Tierarzt kann Dich hierzu beraten. 

Unabhängig von der Rasse Deines Hundes, ist die dänische Polizei dazu bemächtigt, Sanktionen gegen Dich und Deinen Hund zu verhängen, sollte dieser aggressiv gegen andere Tiere werden oder menschengefährdendes Verhalten zeigen. Je nach Schwere des Falles kann Deinem Hund dann eine Leinen- und gegebenenfalls Maulkorbpflicht auferlegt werden. In besonders schweren Fällen kann es auch vorkommen, dass eine Einschläferung, nach Erstellung eines Gutachtens, angeordnet wird.

In Restaurants und Bistros herrscht ein Verbot für Hunde.

Leinenpflicht und Freilaufgebiete

Damit Dein Hund überhaupt frei laufen darf, auch in dafür vorgesehenen Zonen am Strand oder in einem der über 150 Hundewäldern, ist es notwendig, dass er durch Dich jederzeit kontrollierbar ist und er keine Menschen, Hunde oder Wildtiere stört.

An den öffentlichen Stränden muss Dein Hund in der Zeit vom 01.04. – 30.09. angeleint sein. Vom 01.10. – 31.03. besteht hingegen keine Leinenpflicht.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Auch wenn es keine Pflicht ist, so ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung, die auch Mietschäden oder Schäden im Ausland abdeckt, absolut empfehlenswert.

Außerdem ist es sinnvoll Deinen Hund vor Floh- und Zeckenbefall durch entsprechende Mittel (Halsbänder, Spot‑On-Präparate, etc.) zu schützen.

5. Mai 2019 / 1 Comment / by / in
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