Spanien bietet nicht nur eine vielfältige Landschaft zum Wandern, wunderschöne, teils abgelegene Strände und bewundernswerte Städte, sondern auch kulturelle und kulinarische Highlights. Einen Urlaub mit Hund in Spanien solltest Du jedoch gut planen und die Einreisebestimmungen beachten.
Welche Papiere und Impfungen benötigst Du für Deinen Hund?
Um in Spanien einreisen zu können, benötigt Dein Hund den EU-Heimtierausweis. In diesem müssen, neben den allgemeinen Angaben zu Dir und Deinem Hund, auch die erfolgten Impfungen und die Kennzeichnungsnummer des Microchips oder der Tätowierung vermerkt sein.
Eine Tätowierung ist ausreichend, wenn diese vor Juli 2011 erfolgt ist und noch immer gut lesbar ist. Anderenfalls ist eine Kennzeichnung mittels Microchip verpflichtend.
Zur Einreise nach Spanien muss Dein Hund eine gültige Tollwutimpfung haben. Diese muss mindestens 21 Tage alt sein. Aus diesem Grund ist es Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, auch nur gestattet einzureisen, wenn sie entweder von ihrer Mutterhündin begleitet werden, die über eine aktuelle Tollwutimpfung verfügt oder wenn Du von Deinem Tierarzt eine Bescheinigung vorweisen kannst, dass Dein Welpe bis dahin nur an seinem Geburtsort gelebt hat und keinen Kontakt zu wildlebenden Tieren hatte.
Brauchst Du Leine und Maulkorb?
Die Regelungen zur Maulkorb- und Leinenpflicht treffen die einzelnen Regionen selbst. Daher fallen sie sehr unterschiedlich aus. Es ist ratsam, wenn Du Dich vor Reiseantritt für die entsprechenden Regionen informierst.
Im Allgemeinen gilt jedoch für Hunde in der Öffentlichkeit ein Leinenzwang. Große Hunde (>50 cm) müssen zudem in manchen Regionen – unabhängig von ihrer Rasse – einen Maulkorb tragen.
Gibt es für die Einfuhr verbotene Rassen?
In Spanien gibt es keine für die Einfuhr verbotenen Rassen, allerdings gibt es einige Rassen, die als gefährlich eingestuft werden. Für diese gelten in manchen Regionen gesonderte Bestimmungen oder gar Verbote.
Zu den als gefährlich eingestuften Rassen gehören Pittbull-Terrier, Stafford-Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa Inu, Akita Inu und deren Mischlinge. Hunde dieser Rassen müssen in der Öffentlichkeit grundsätzlich an einer maximal zwei Meter langen Leine und mit Maulkorb geführt werden. In manchen Bereichen sind sie gänzlich verboten. Außerdem darf nur ein Hund dieser Rasse pro Person geführt werden.
Mit wie vielen Hunden darfst Du einreisen?
Du darfst mit fünf Hunden einreisen.
Was gibt es sonst noch zu beachten?
In Cafés und Restaurants sind Hunde oftmals nicht gestattet. In Hotels werden häufig nur kleine Hunde gegen einen Aufpreis erlaubt, aber auch dort darfst Du Deinen Hund weder ins Restaurant noch in den Pool-Bereich mitnehmen.
Solltest Du mit Deinem Hund im Auto unterwegs sein, muss dieser, am besten in einer Transportbox, gesichert werden.
In Spanien gibt es nicht nur viele Zecken, gegen die Du Deinen Hund durch entsprechende Mittel schützen solltest, sondern auch einige andere (Mittelmeer-)Krankheiten. Daher ist es empfehlenswert, wenn Du Dich vor Reiseantritt von Deinem Tierarzt beraten lässt, was Du vorbeugend unternehmen kannst, um Deinen Hund zu schützen.
In Spanien können streunende Hunde zu einem Problem für Dich und Deinen Hund werden. Diese können nicht nur aggressiv reagieren, da sie ihr Revier verteidigen möchten, sondern auch Krankheiten und Ungeziefer übertragen.
Der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, die auch Schäden im Ausland und Mietschäden mit absichert, ist ebenfalls ratsam.
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